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Körperschaftsteuer | Bonusprogramm eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft als verdeckte Gewinnausschüttung
Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 1, 2, § 22 KStG; § 1 Abs. 1 GenG).
Eine vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist auch bei einer Genossenschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Mitgliedschaftsverhältnis zur Genossenschaft (mit-)veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Dabei ist aber auch die besondere Aufgabenstellung der Genossenschaft nach § 1 Abs. 1 GenG zu berücksichtigen. Ein Geschäftsleiter ist gehalten, dem Zweck der Genossenschaft ents...