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Investitionszulagenrechtliche „Anschaffung“ einer Maschine trotz fehlender Betriebsbereitschaft
Geht es um die Lieferung und anschließende Montage einer Maschine, kann die Lieferung der Maschine i. S. von § 9a EStDV trotz fehlender Betriebsbereitschaft jedenfalls dann als – für den Anspruch auf Investitionszulage maßgeblicher – Zeitpunkt der „Anschaffung“ i. S. des Investitionszulagenrechts anzusehen sein, wenn von der Maschine bereits die Impulse ausgehen, die durch die Förderung mit Investitionszulage ausgelöst werden sollen (Bezug: § 9a EStDV; § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 5, Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 2005).
Der BFH ändert damit teilweise seine bisherige Rechtsprechung (z. B. in den Urteilen vom - III R 53/84 NWB VAAAA-92461, BStBl 1988 II S. 1009, sowie vom - III R 19/98 NWB LAAAA-88861, BStBl 2001 II S. 256 = Kurzinfo StuB 2001 S. 311). Die Auslegung des im Investitionszulagenrecht verwendeten Begriffs der Anschaffung richtet sich grunds...