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Doppelbesteuerung; | Gestaltungsmissbrauch bei Zwischenschaltung einer niederländischen B.V.?
(1) Die Zwischenschaltung einer niederländischen B.V. durch ihre niederländische alleinige Gesellschafterin zum Erwerb und zur Vermietung einer Immobilie im Inland und die vollständige Finanzierung des Erwerbs durch diese ist nicht rechtsmissbräuchlich gem. § 42 AO, auch wenn die B.V. die vereinbarten Zinsen aus den Mieteinnahmen nur teilweise und eine Tilgung nicht erbringen kann. (2) Das Outsourcing der Risiken und der Realisierung einer Immobilieninvestition auf eine zwischengeschaltete Gesellschaft kann einen wirtschaftlich beachtlichen außersteuerlichen Grund darstellen. (3) Unübliche Darlehensverhältnisse sind am Fremdvergleich zu messen, begründen aber keinen Gestaltungsmissbrauch und rechtfertigen nicht die abweichende Zurechnung von Vermietungseinkünften ( BStBl II 1998, S. 163