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LAG Nürnberg 05.08.2015 2 Sa 132/15, NWB 12/2016 S. 839

Arbeitsrecht | Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen aufgrund betrieblicher Übung

Sofern der Arbeitgeber für Raucherpausen, für die die Arbeitnehmer ihre Arbeitsplätze jederzeit haben verlassen dürfen, das vereinbarte Entgelt weitergezahlt hat, ohne dabei genaue Kenntnis über Dauer und Häufigkeit der jeweiligen Pausen zu haben, können sich die Arbeitnehmer nicht auf die Fortsetzung dieser Praxis verlassen. Ein Anspruch auf betriebliche Übung besteht mithin nicht.

Anmerkung:

Ebenso hat in einem Parallelverfahren auch der 7. Senat des NWB WAAAF-68471 entschieden und ebenfalls eine betriebliche Übung mangels gleichförmiger Gewährung durch den Arbeitgeber (vgl. dazu NWB QAAAE-82278, Rn. 55 ff.) abgelehnt; da es ein Recht auf bezahlte Raucherpausen nicht gibt, kann [i]infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrages“ NWB OAAAB-03423 damit auch die beharrliche ...