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Finanzgerichtsordnung | Klagebefugnis einer (vermeintlichen) Organgesellschaft für eine allgemeine Leistungsklage
Für eine allgemeine Leistungsklage einer (vermeintlichen) Organgesellschaft, mit der das Finanzamt verurteilt werden soll, eine von ihm im Besteuerungsverfahren des (vermeintlichen) Organträgers gemachte Mitteilung an die zur Festsetzung der Gewerbesteuer zuständige Gemeinde inhaltlich zu korrigieren, fehlt nach dem die Klagebefugnis.
Das für eine AG zuständige Finanzamt hatte der zuständigen Stadt „Mitteilungen“ über die Höhe des Gewerbeertrags gemacht, der auf einer in ihrem Gebiet vorhandenen Betriebsstätte erzielt worden ist. Erzielt hatte den Gewerbeertrag die Klägerin, eine bisher als gewerbesteuerliches Organ behandelte GmbH. Nach Insolvenz der AG sollte die Klägerin nach § 73 AO als Organgesellschaft für die anteilige Gewe...