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BMF 08.03.2016 IV C 3 - S 2342/07/0007: 005, NWB 12/2016 S. 832

Einkommensteuer | Steuerfreie Zuschläge für Kindererziehungs- und Pflegezeiten

Das zur Neuregelung des § 3 Nr. 67 Buchst. d EStG ab 2015, ab welchem Zeitraum Zuschläge für Kindererziehungs- und Pflegezeiten nach §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz bzw. §§ 70 bis 74 Soldatenversorgungsgesetz steuerfrei sind, Stellung genommen.