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Anlassunabhängige Sonderuntersuchungen durch die APAK
Überblick über die berufsrechtlichen Regelungen
Die Entscheidung des (VG 22 K 120.14) zeigt Schwächen der derzeitigen Regelungen zu anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen und damit den dringenden Handlungsbedarf für die gesetzliche Neuordnung von Aufsichtskompetenzen auf. Anlassunabhängige Sonderuntersuchungen sind aber natürlich dennoch erlaubt und für das Ansehen des Berufsstands nicht nur politisch gewollt. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die berufsrechtlichen Regelungen zu anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen und stellt die genannte Entscheidung des VG Berlin dar. Fernab jeglicher berufspolitischen Diskussion wird aufgezeigt, dass eine effektive Berufsaufsicht unter gleichzeitiger wirksamer Aufsicht durch eine berufstandsunabhängige Aufsichtsbehörde für die Wirtschaftsprüfer wertvoll ist.
Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, 1. Aufl., Herne 2013 NWB OAAAE-33300
Anlassunabhängige Sonderuntersuchungen durch die APAK sind rechtswidrig.
Sonderuntersuchungen dürfen aber dennoch von der WPK durchgeführt werden und sind gesetzlich geboten.
Die zukünftige Gesetzeslage wird berücksichtigen, dass anlassunabhängi...