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Sitzung des WPK-Vorstands am
Der Vorstand der WPK befasste sich in seiner Sitzung am erneut mit der Umsetzung der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung. Zur Änderung der Berufssatzung beriet der Vorstand einen fortentwickelten Entwurf u. a. auch mit nicht durch EU-Vorgaben veranlassten Neuregelungen. Ferner beriet der Vorstand einen Änderungsentwurf zur Satzung für Qualitätskontrolle. Die Änderungen betreffen vor allem die neuen Regelungen zur Anzeige der Tätigkeit als Abschlussprüfer und zur Neuordnung der Qualitätskontrolle.
Für die Anzeige der Tätigkeit als Abschlussprüfer will der Vorstand auch einen neuen Gebührentatbestand in die Gebührenordnung aufnehmen. Eine Gebührenpflicht soll bei Neu-Aufnahme dieser Tätigkeit außerhalb der Übergangsregelungen nach § 136 WPO n. F. entstehen. Den Mitgliedern wird Gel...