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Doppelbesteuerung; | Steuerentlastungsverfahren nach § 50d EStG
Das (IV A 4 - S 0341 - 3/03) zum Beginn der Festsetzungsfrist im Steuerentlastungsverfahren nach § 50d EStG aufgrund von DBA Stellung genommen. Der ) u. a. entschieden, dass der Anlauf der Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt wird, wenn eine zur Einbehaltung und Abführung von Steuern verpflichtete Person (Entrichtungsschuldner) die ihr obliegende Steueranmeldung nicht abgibt. Die Finanzverwaltung schließt sich dieser Beurteilung an und hebt daher das anderslautende (BStBl I 1997, S. 414) auf.