Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeits- und Sozialrecht; | Bereitschaftsdienst eines Arztes in einem Krankenhaus
Der EuGH hat in der Rs. C-151/02 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Die Richtlinie 93/104/EG des Rates v. über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass der Bereitschaftsdienst, den ein Arzt in Form persönlicher Anwesenheit im Krankenhaus leistet, in vollem Umfang Arbeitszeit im Sinne dieser Richtlinie darstellt, auch wenn es dem Betroffenen in Zeiten, in denen er nicht in Anspruch genommen wird, gestattet ist, sich an seiner Arbeitsstelle auszuruhen, so dass die Richtlinie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer während eines Bereitschaftsdienstes untätig ist, als Ruhezeit eingestuft werden. (2) Die Richtlinie 93/104 ist ferner dahin auszulegen, dass (a) sie unter Umständen wie denje...