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Doppelbesteuerung; | Dotationskapital bei inländischer Betriebsstätte einer indischen Bank
(1) Finanzierungsaufwendungen für Fremdmittel inländischer Betriebsstätten ausländischer Banken sind nur abzugsfähig, soweit das zur Betriebsführung erforderliche Mindesteigenkapital (Dotationskapital) vorhanden ist. (2) Bei der Zuordnung des steuerlichen Dotationskapitals zur inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Bank sind die gesetzlichen Vorschriften des KWG zu beachten. (3) Dotationskapital ist einer inländischen Betriebsstätte nur bis zur Höhe des Gesamtkapitals des Unternehmens zuordbar. (4) Die Differenzierungen bei der Bemessung des Mindesteigenkapitals zwischen Zweigniederlassungen von Banken aus EU-Staaten und solchen aus anderen ausländischen Staaten (,BStBl I 1997, S. 136) stellen keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG), die Regelungen des DBA sowie die M...BStBl I 1997, S. 136