Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Österreich; | Verlustvortrag nach Umgründungsvorgängen mit einer deutschen Kapitalgesellschaft
Hat eine österreichische Holding AG, in die sich eine deutsche Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am in einem ersten Schritt mit ihrer 100 %igen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet, dann geht das Verlustvortragsrecht an den noch nicht aufgebrauchten Verlusten der Holding AG nach Maßgabe des § 10 UmgrStG auf die Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über. Dies gilt sowohl für die in Österreich ansässigen Gesellschafterinnen wie für die in Deutschland ansässige Gesellschafterin. Allerdings steht dies für die aliquot der deutschen Gesellschafterin zufallenden Verluste nur insowei...