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FG München 16.07.2002 6 K 1910/98, IWB 17/2003

Körperschaftsteuer; | Zahlungen einer GmbH an ausländ. Gesellschafterin für technische Unterstützung und Lizenzüberlassung

(1) Zahlt eine GmbH an die ausländ. beherrschende Gesellschafterin für die technische Unterstützung und die Überlassung von Lizenzen eine Gebühr, die sich prozentual am Umsatz orientiert, ohne dass die zu erbringenden Technologietransferleistungen nach Art und Umfang möglichst genau und vertraglich bindend konkretisiert und vereinbart sind und wird der Vertrag, auf dem die Zahlungen beruhen, auch nicht vereinbarungsgerecht tatsächlich durchgeführt, sind die Zahlungen (teilweise) als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen (). Hinweis: Die Klin., eine GmbH, die mit ihren Produkten vor allem die Automobilindustrie belieferte, schloss mit ihrer Muttergesellschaft (98 %), einer S.p.A. mit Sitz in Mailand, einen Vertrag über technische Unte...