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Einkommensteuer; | zum Ausschluss von der Abgeltungswirkung des Steuerabzugs gem. § 50 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG 1983
Für den Tatbestand des Ausschlusses der Abgeltungswirkung des Steuerabzugs gem. § 50 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG ist Voraussetzung, dass das Unterhalten einer inländ. Betriebsstätte und der Zufluss der hieraus erzielten Einnahmen ein und denselben Besteuerungszeitraum betreffen und nicht lediglich auf zwei, wenn auch aufeinander folgende Besteuerungszeiträume aufgespalten sind (, EFG 2003, S. 1013). • Hinweis: Im Streitfall war die Klin., eine Fernsehmoderatorin, bis zum in Deutschland wohnhaft, danach in Belgien. In 1992 moderierte sie in Deutschland eine Fernsehsendung. Die für diese freiberufliche Tätigkeit vereinbarte Vergütung wurde ihr vertragsgemäß von der Produktionsfirma in 1993 ausgezahlt. Die Klin. erzielte somit im Streitjahr 1993 beschränkt stpfl. Einkünfte aus selbständiger Arbeit...