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OLG Dresden 28.10.2015 13 U 788/15, NWB 11/2016 S. 758

Gesellschaftsrecht | Folgen der Einziehung eines GmbH-Anteils

Die Einziehung eines GmbH-Anteils (§ 34 GmbHG) eröffnet die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in der weiter bestehenden GmbH zu beenden, und unterscheidet sich u. a. von den anderen gesetzlichen Alternativen in Form der Kaduzierung (§ 21 GmbHG) oder Preisgabe [i]infoCenter „Ausschließung von GmbH-Gesellschaftern und Einziehung von Geschäftsanteilen” NWB JAAAD-82347 (§ 27 GmbHG) dadurch, dass der GmbH-Anteil als Bezugspunkt für die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten nicht bestehen bleibt, sondern mit Wirksamwerden der Einziehung untergeht, mithin also vernichtet wird (vgl. NWB KAAAF-68316). Wirksam in diesem Sinne wird dabei ein Beschluss zur Einziehung, soweit er weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, aber ungeachtet der Zahlung einer Abfindung bereits mit der Bekanntgabe an den betroffenen Gesellschafter (vgl. NWB SAAAE-03148). Ist dieser bei d...