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IWB 16/2003

Polen; | nationaler Gesundheitsfonds

Die Reform des Gesundheitssystems aus dem Jahre 1999 hat nach Auffassung der jetzigen Regierung dazu geführt, dass die Entstehung von 17 autonomen und voneinander unabhängigen Leistungserbringungssystemen in Polen verursachte den zu großen Freiheiten der Krankenkassen zu verdanken ist. Durch das neue Änderungsgesetz wird daher an Stelle der 17 unabhängigen Krankenkassen der ”Nationale Gesundheitsfonds” ins Leben gerufen. Der Fonds steht unter Aufsicht des Gesundheitsministers; ein zusätzliches Kontrollinstrument wird der Aufsichtsrat bilden, dessen Mitglieder der Ministerpräsident beruft. Hauptaufgabe des Nationalen Fonds wird der Abschluss von Versorgungsverträgen mit den Leistungserbringern über Gesundheitsleistungen und die Kontrolle der Außenstellen sein, die für die Durchführung diese...