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Bilanzierung von Mehr-/Mindersteuern aufgrund geänderter Rechtsauffassung
Wechselseitige Erstattungen und Nachforderungen in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen
[i]Hänsch, NWB 10/2016 S. 725In NWB 10/2016 wurde anhand eines Fallbeispiels zur Umsetzung der STEKO-Rechtsprechung (, BStBl 2011 II S. 95) dargestellt, zu welchem Zeitpunkt Gewerbesteuererstattungsansprüche aus der Rückgängigmachung von Feststellungen der Betriebsprüfung zu bilanzieren sind. Nachfolgend wird der Frage nachgegangen, zu welchem Bilanzstichtag Steuererstattungen und Steuernachforderungen auszuweisen sind, die aufgrund von Wechselwirkungen in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen entstehen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
[i]Steuererstattungen sind erst zu bilanzieren, wenn sie sicher sindNach dem auch für die Steuerbilanz zu beachtenden Vorsichtsprinzip des Handelsbilanzrechts dürfen zuvor vom Finanzamt bestrittene Steuererstattungsansprüche erst bilanziert werden, wenn sie hinreichend sicher sind. Dies ist nach der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung im Regelfall der Bilanzstichtag, der auf die vorbehaltlose Veröffentlichung der die Ansprüche begründenden Rechtsprechung und ggf. begleitender S. 807Regelungen in BMF-Schreiben folgt, sofern im Hinblick auf die Realisierung des Erstattungsanspruchs keine verfahrensrechtli...BStBl 2012 II S. 190