Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 5 vom Seite 158

Korea implementiert das neue Kapitel V der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien

RA/FAStR Katharina Mank, LL.M., PricewaterhouseCoopers AG WPG, Essen, Dr. Alexander Totzek, PricewaterhouseCoopers AG WPG, Hamburg

[i]Die südkoreanische Finanzverwaltung legte Ende 2015 umfangreiche Gesetzesänderungen im Entwurf vorDas koreanische Ministerium für Strategie und Finanzen hat Ende 2015 eine Reihe umfangreicher Gesetzesänderungsvorschläge für die Körperschafts- und Umsatzsteuer vorgelegt. Danach sollen u. a. die Verrechnungspreis-Dokumentationsanforderungen für koreanische Unternehmen an die Anforderungen des neuen Kapitels V der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien angepasst werden.

Das neue Kapitel V ist Hauptbestandteil des finalen OECD-Reports zu dem BEPS-Aktionspunkt 13 Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting. Im neuen Kapitel V ist ein dreistufiger Ansatz für die Verrechnungspreisdokumentation vorgesehen, bestehend aus Master File, Local File und einem Country-by-Country Report (CbCR). Der CbCR soll einen Überblick über bestimmte Kennzahlen von Konzernen auf Landesebene geben, z. B. Umsatz mit verbundenen und unverbundenen Unternehmen, Gewinn vor Steuern, gezahlte Steuern, Anzahl der Mitarbeiter etc.

[i]Die ersten Staaten haben die Umsetzung der BEPS-Maßnahmen begonnenEinige Staaten haben die Vorschläge der OECD bereits in nationales Recht überführt, haben entsprechende Gesetzentwürfe erarbeitet oder sind in entsprechender Vorbereitung (so u. a. Australien, China, Dänemark, Deutschland, Frankreich...