Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Qualitative Wesentlichkeit
I. Sachverhalt
Im IFRS-Konzernabschluss 11 der börsennotierten U AG werden folgende Vorgänge nicht berücksichtigt bzw. berichtet:
Beim Verkauf einer Gesenkschmiedeanlage (Kaufpreis 25 Mio €) wurde eine im Kaufpreis (30 Mio €) abgegoltene mehrjährige Wartungsleistung mit vereinbart. Die nach IAS 18/IFRS 15 an sich notwendige Abgrenzung der Wartungsleistung (Mehrkomponentengeschäft) wurde unter Berufung auf Unwesentlichkeit nicht vorgenommen. Der Umsatz der U AG ist demzufolge mit 1.003 T€ statt 1.000 T€ ausgewiesen. Im Übrigen hat die U AG zehn Jahre lang einen stets steigenden Umsatz ausgewiesen, zuletzt 990 T€ im Jahr 09 und 1.001 T€ in Jahr 10.
Der Vorstandsvorsitzende hielt bisher 3 % der Aktien. Diese wurden im Geschäftsjahr von der U AG zum Börsenkurs erworben. Die U hat sie zeitnah zum beinahe gleichen Kurs wieder platziert. Wegen der fehlenden Auswirkung auf die GuV und wegen des im Verhältnis zum bilanziellen Eigenkapital geringen Volumens der Transaktion wurde eine an sich nach IAS 24 vorgesehene related party-Anhangangabe aus Wesentlichkeitsgründen unterlassen.
II. Fragestellung
Ist die Berufung auf fehlende Wesentlichkeit unzutr...