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StuB 5/2016 S. 196

Änderung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen gem. § 253 HGB

Am haben der Bundestag und am der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie i. d. F. der Beschlussempfehlung vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 18/7584) zugestimmt.

Die Beschlussempfehlung enthält u. a. eine Anpassung des § 253 HGB zur Abzinsung von Altersversorungsverpflichtungen, wobei sich diesbezüglich im Vergleich zum Kabinettsentwurf vom keine materiellen Änderungen ergeben haben.

Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in der aktuellen Fassung sind alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem – ihrer Restlaufzeit entsprechenden – durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Nach der Gesetzesänderung wird nunmehr bezüglich des vergangenheitsbezogenen Betrachtungszeitraums wie folgt untersc...