Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RENO Nr. 3 vom Seite 22

Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Keine Anrechnung des Praktikums auf Probezeit

Der Kläger hat bei der Beklagten am ein Ausbildungsverhältnis mit einer vertraglich vereinbarten Probezeit von drei Monaten begonnen. Zuvor hat er in der Zeit bis zum Ausbildungsbeginn bei der Beklagten ein Praktikum absolviert. Die Beklagte kündigt das Ausbildungsverhältnis während der vertraglich vereinbarten Probezeit und daher ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Der Kläger ist jedoch der Auffassung, die Probezeit ist bereits abgelaufen und die Kündigung daher unwirksam. Er geht davon aus, dass die Praktikumszeit auf die Probezeit anzurechnen ist. Das BAG entscheidet jedoch, dass § 20 BBiG eine Anrechnung von Zeiten, in denen zwischen einem Auszubildenden und einem Ausbilder bereits ein anderes Vertragsverhältnis bestand, nicht vorsieht. Der Kläger kann außerdem eine vertraglich vereinbarte Probezeit, die gem. § 22 BBiG mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen darf, nicht umgehen.

Leitsatz: Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist auf die ...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten