Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewinnneutrale Realteilung bei Fortführung der Personengesellschaft
Mit Urteil vom - III R 49/13 NWB WAAAF-66770 hat der BFH abweichend von der bisherigen Rechtsprechung (Realteilung nur bei Auflösung der Mitunternehmerschaft) und Verwaltungsauffassung entschieden, dass das Buchwertfortführungsgebot in § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG auch dann zum Zuge kommt, wenn die Mitunternehmerschaft nicht aufgelöst wird, sondern nur Mitunternehmer ausscheiden und als Abfindung Wirtschaftsgüter erhalten, die ertragsteuerrechtlich ein Teilbetrieb bzw. eine Teilpraxis sind.
Der Streitfall war allerdings atypisch, so dass es Stellungnahmen des BFH zu zahlreichen weiteren Steuerfragen bedurfte. Die Klägerin war neben mehreren anderen Mitunternehmern zu 20 % an einer Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltssozietät in Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG beteiligt. Mit Vertrag vom schied sie mit Wirkung zum aus. Sie erhielt als Abfindung vereinbarungsgemäß eine Teilpraxis, der kurz zuvor gezielt Vermögenswerte der übrigen Praxis im Wert von 310.000 € zugeordnet wurden; außerdem trugen die verbleibenden Gesellschafter noch bestimmte Kosten. Darüber hinaus sagte die Sozietät (mit persönli...