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FG Rheinland-Pfalz 22.01.2016 4 K 1572/14, NWB 10/2016 S. 684

Einkommensteuer | Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall nicht berücksichtigungsfähig

Mit Urteil vom hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Kosten eines Strafprozesses auch dann nicht steuerlich absetzbar sind, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich bei einer Dienstreise ereignet hat.

Anmerkung:

Der Kläger ist Angestellter und verursachte mit seinem Sportwagen, den er für eine Dienstreise nutzte, aufgrund erheblich überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Verkehrsunfall. Der Kläger wurde (u. a.) wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung angeklagt und nach mehrjährigem Strafprozess über mehrere Instanzen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Kosten seines Strafverteidigers (66.449 €) wollte er steuerlich geltend machen, was ihm das beklagte Finanzamt allerdings verweigerte. Das ...