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Einkommensteuer | Verlust aus dem Verfall von Optionen steuerlich berücksichtigungsfähig
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Einkünfte bei einem Termingeschäft i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG liegen bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (entgegen BStBl 2012 I S. 953, Rn. 27; und vom , BStBl 2013 I S. 403). (2) Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungsgemäß.
Danach entstehen durch das Verfallenlassen von wirtschaftlich uninteressant gewordenen Aktienoptionen steuerlich zu berücksichtigende Verluste i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG n. F. Der IX. Senat hält nach geänderter Gesetzeslage nicht mehr an der Trennung zwischen Eröffnungs- und Basisgeschäft fest, sondern geht davon aus, dass die Anschaff...