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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 U 2950/14

Gesetze: SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1; SGB VII § 2 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Orientierungssatz:

Orientierungssätze:

Eine arbeitnehmerähnliche unversicherte Gefälligkeitsleistung liegt auch dann vor, wenn der wirtschaftliche Vorteil aus der zum Unfall führenden Tätigkeit zwar umittelbar einer juristischen Person zugute kommt, jedoch das Gesamtbild der beabsichtigten und ausgeführten Tätigkeit von der Handlungstendenz geprägt ist, dem Mitgesellschafter der juristischen Person als Verwandtem einen Gefallen zu erweisen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAF-67813

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