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KSR Nr. 3 vom Seite 10

Anteilsvereinigung aufgrund Erbauseinandersetzung

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG bei mittelbarem Erwerb verbliebener Restanteile

Susanne Christ

Vereinigt ein Erwerber durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft mindestens 95 % der Anteile, unterliegt der Erwerb nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG als fiktiver Grundstückserwerb der Grunderwerbsteuer. Mitgerechnet werden dabei auch mittelbare Beteiligungen. Der Gesetzgeber geht bei einer solch hohen (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligung davon aus, dass dem Anteilseigner eine dem zivilrechtlichen Eigentümer vergleichbare Rechtszuständigkeit zukommt.

Der vom BFH entschiedene Streitfall

Der Kläger beerbte zusammen mit seiner Schwester je zur Hälfte seine im Jahr 2000 verstorbene Mutter. Diese war zu 50 % als Kommanditistin an einer GmbH & Co. KG beteiligt und zu 50 % an der Komplementär-GmbH der KG. Der Kläger hielt die anderen 50 % an der KG und der GmbH; er hatte sie 1999 von seinem Vater geerbt. Durch Erbauseinandersetzungsvertrag vom übertrug ihm seine Schwester ihre Anteile an der KG sowie der GmbH und erhielt im Gegenzug alle anderen Vermögenswerte aus dem Nachlass. Die KG war zu 90 % an einer grundbesitzenden GmbH beteiligt, die weiteren 10 % daran hielt der Kläger.

Das Finanzamt stellte sich auf den Standpunkt, dass der Vertrag vom beim Kläger zu einer Ant...