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Der neue Leasingstandard IFRS 16
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 240Der IASB hat am mit IFRS 16 nach zehnjähriger Bearbeitungszeit den neuen Standard zur Leasingbilanzierung verabschiedet. IFRS 16 ersetzt künftig IAS 17 und die dazugehörigen Interpretationen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Anwendungsbereich und Ausnahmen
[i]Nutzungsrecht als Vermögenswert Im Gegensatz zur Altregelung durch IAS 17 betrachtet der neue Leasingstandard IFRS 16 nicht ganze Vermögenswerte, sondern Nutzungsrechte (right to use) an Vermögenswerten, auch wenn diese nur einen Teil des Gesamtnutzungspotenzials abdecken. Die Unterscheidung zwischen Operating und Finance Lease entfällt für Leasingnehmer.
IFRS 16 erhebt diese Nutzungsberechtigung in den Rang eines asset, wenn der Leasingnehmer die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts (underlying asset) kontrolliert und daraus den ökonomischen Nutzen zieht. Korrespondierend wird die Verpflichtung zur Zahlung von Leasingraten als liability klassifiziert.
[i]Ansatzwahlrechte IFRS 16 ist grundsätzlich auf alle Nutzungsrechte anzuwenden. Ausnahmen (Wahlrechte) gelten beim Leasing immaterieller Vermögenswerte, für kurzfristige Leasingverträge sowie für geringwertige Leasinggegenstände.