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BMF 14.12.2015 IV C 2 - S 2742/07/10004, BBK 5/2016 S. 210

Steuerrecht | BMF: Keine vGA bei Risikogeschäften

Das BMF gibt seine Auffassung auf, dass unübliche Risikogeschäfte einer GmbH wie z. B. spekulative Wertpapiergeschäfte grundsätzlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen. Das anders lautende sowie Tz. 2 des werden aufgehoben.

Hinweis:

[i]BMF reagiert nach 11 bzw. 14 JahrenDas BMF reagiert auf die BFH-Rechtsprechung aus den Jahren 2001 und 2004. Die Reaktionszeit des BMF beträgt also zwischen 11 und 14 Jahren!

Im Kern geht [i]Risiko-Wertpapiergeschäfte einer GmbHes um spekulative Wertpapiergeschäfte einer GmbH, die nicht im Finanzbereich tätig ist. Verursachen derartige Wertpapiergeschäfte einen Verlust, ist die Vermögensminderung nach dem BFH nicht durch eine vGA auszugleichen. Denn eine GmbH kann grundsätzlich frei entscheiden, Risikogeschäfte zu täti...