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BFH 22.10.2015 IV R 7/13, BBK 5/2016 S. 209

Steuerrecht | VGA bei überhöhtem Geschäftsführergehalt trotz Beirats

Die überhöhte Zahlung eines Geschäftsführergehalts an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH führt auch dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), wenn die Gehaltsfestlegung der Zustimmung eines Beirats der GmbH bedurfte.

[i]GmbH-Beirat ist nicht mit Aufsichtsrat einer AG vergleichbarDer Beirat einer GmbH hat nicht die Bedeutung eines Aufsichtsrats bei einer AG gemäß § 112 AktG und steht deshalb unter dem Einfluss der Gesellschafter: Die Gesellschafter können die Mitglieder des Beirats nämlich jederzeit abberufen und den Beirat auflösen. Sie können auch die Satzungsbestimmung, nach der ein Beirat errichtet werden soll, jederzeit einführen, ändern und aufheben. Darüber hinaus kann durch den Gesellschaftsvertrag auch § 52 Abs. 1 GmbHG abbedungen werden, so dass die Beiratsmitglieder einer GmbH nicht haften – anders als die Aufsichtsratsmitgli...