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FG Münster 04.12.2015 4 K 2616/14 E,G,U, BBK 5/2016 S. 206

Buchführung | Hinzuschätzung beim Restaurant mit Buffet und Außerhaus-Verkauf

Bei einer formell fehlerhaften Buchführung darf das FA zwar grundsätzlich eine Hinzuschätzung nach der sog. 30/70-Methode vornehmen. Es darf also unterstellen, dass 30 % der Umsätze mit dem Verkauf von Getränken und 70 % der Umsätze mit dem Verkauf von Speisen erzielt werden.

[i]30/70-Methode gilt nicht beim Buffet oder beim Außerhaus-VerkaufDie 30/70-Methode ist aber nicht bei einem Speisenangebot in Buffetform anwendbar, weil der Buffetpreis unabhängig vom tatsächlichen Verzehr ist. Außerdem darf die 30/70-Methode nicht beim Außerhaus-Verkauf angewendet werden, weil in der Regel keine oder nur wenige Getränke beim Außerhaus-Verkauf mitverkauft werden.

Hinweis:

[i]China-Restaurant mit mongolischem BuffetDer Streitfall betraf ein China-Restaurant mit mongolischem Buffet und einem umfangreichen Außerhaus-Verkauf (ca. 20-30 % der Umsätze). Die Betreiber des Restaurants ermitte...