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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 217

Aktuelles zur Honorarvereinbarung

Jürgen F. Berners

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAF-67052 In zwei Urteilen hat der BGH sich mit dem „deutlichen Absetzen“ von übrigen Vereinbarungen in einer Honorarvereinbarung sowie mit der Rückforderung von Honoraren bei formwidrigen Honorarvereinbarungen befasst.

Ausführlicher Beitrag s. .

„Deutliches Absetzen“ bei einer Honorarvereinbarung

In der Entscheidung des NWB PAAAF-48384) ging es um eine Honorarvereinbarung eines Rechtsanwalts, die im Beratungsvertrag enthalten war. Der Vertrag enthielt sieben Paragrafen mit gleichem Schrifttyp, gleichen Zeilenabständen und einheitlicher drucktechnischer Gestaltung.

[i]Räumliche Trennung zwischen Vergütungsvereinbarung und sonstigen Abreden erforderlichAusgangspunkt ist, dass für die Honorarvereinbarung eines Rechtsanwalts ein „deutliches Absetzen“ von anderen Vereinbarungen erforderlich ist (§ 3a Abs. 1 Satz 1 RVG). Hierzu führte der BGH zunächst aus, dass der Gesetzgeber damit eine räumliche Trennung zwischen Vergütungsvereinbarungen und sonstigen Abreden erreichen wollte. Diese räumliche Trennung soll dem Schutz des rechtsuchenden Mandanten dienen. Für eine räumliche Trennung ist es nach Ansicht des BGH ausreichend, wenn die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Abschnitt oder ...