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LG Düsseldorf 05.02.2016 33 O 86/15, NWB 9/2016 S. 612

Umsatzsteuer | Kein Anspruch des Finanzamts gegen den Bauträger aus abgetretenem Recht des Bauleistenden

Hat das Finanzamt an einen Bauträger, der in Übereinstimmung mit der vor dem (BStBl 2014 II S. 128) geltenden Verwaltungsauffassung (R 182a Abs. 10 und 11 UStR bzw. Abschn. 13b.3 UStAE) die auf eine von ihm empfangene Bauleistung entfallende Umsatzsteuer als vermeintlicher Steuerschuldner gem. § 13b UStG selbst abgeführt hat, nach dem dieser Verwaltungsauffassung widersprechenden BFH-Urteil diese Umsatzsteuer an den Bauträger erstattet, kann das Finanzamt nach dem von dem Bauträger nicht die erneute Zahlung der Umsatzsteuer aus abgetretenem Recht des Bauleistenden gem. § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Bauträger die Erstattung der Umsatzsteuer vor dem Erlass der Neuregelung des § 27 Abs. 19 UStG (Verkündung im BGBl am , Inkrafttreten am ) beantragt hat. Nach Ansich...