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Einkommensteuer | Aufwendungen für eine Golfturnierreihe als abziehbare Betriebsausgaben
Zwar können durch das Veranstalten eines Golfturniers veranlasste Aufwendungen einen den Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten „ähnlichen Zweck“ erfüllen und dadurch den Betriebsausgabenabzugsausschluss nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG 2002 auslösen. Dies gilt nach dem aber nicht für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Golfturnierreihe (20 Veranstaltungen) mit freier Teilnahmemöglichkeit für jeden Interessenten, zu deren Finanzierung sich ein Brauereibetrieb gegenüber seinen Geschäftspartnern (hier: Vereine bzw. Gastronomiebetriebe) im Rahmen von Bierliefervereinbarungen vertraglich verpflichtet.
Dass Aufwendungen für das Veranstalten eines Golfturniers grds. unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG fallen, hat auch der IV. Senat des BFH in seinem zeitgleich v...