Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Keine Ausweitung der Zurückweisungsmöglichkeiten gem. § 80 AO bei Ungeeignetheit
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Zielsetzung
Das Gesetz dient dem Zweck, Steuerecht und Steuervollzug geänderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Aufgrund der fortschreitenden Technisierung und der Digitalisierung aller Lebensbereiche haben Steuerpflichtige die Erwartung, steuerliche Angelegenheiten elektronisch erledigen und papierlos mit der Finanzverwaltung kommunizieren zu können.
[i]Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Finanzverwaltung sollen gesteigert werdenDie Finanzverwaltung muss sich aufgrund des demografischen Wandels darauf einstellen, dass die Gewinnung und der Erhalt einer ausreichenden Zahl von Beschäftigten eine immer größer werdende Herausforderung darstellt. Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für ein optimiertes und modernisiertes Besteuerungsverfahren geschaffen werden. Es sieht daher Verfahrensänderungen vor, die die Automation, die Organisation und die personellen Ressourcen der Finanzverwaltung betreffen. Durch einen verstärkten Einsatz der Informationstechnologie und einen zielgenauen Einsatz von personellen Ressourcen sollen die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz der Finanzverwaltung gesteigert werden.