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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 20 | Betriebsaufgabe: Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage

Das FG Münster hat jüngst entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog. Fünftelregelung) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird. Zu einer Doppelbegünstigung könne es nicht kommen, da nur für den verbleibenden Teil des Aufgabegewinns der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Das letzte Wort hat der BFH.

Beim nächsten anhängigen Verfahren muss der Bundesfinanzhof klären: Kann bei einer Betriebsaufgabe der ermäßigte Steuersatz neben einer steuerfreien Rücklage beansprucht werden?

In § 34 Abs. 1 EStG ist geregelt: Steuerpflichtige können nicht von der Tarifbegünstigung für außerordentliche Einkünfte – sprich: von der sog. Fünftelregelung – profitieren, wenn auf diese Einkünfte ganz oder teilweise § 6b EStG oder § 6c EStG angewendet wird. Wenn also eine Rücklage gebildet wird und stille Reserven übertragen werden.

Das Finanzgericht Münster hat jüngst zu Gunsten der Steuerzahler entschieden: Der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne kann ausnahmsweise zu gewähren sein, obwohl gleichzeitig eine steuerfreie ...