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Track 07 | Auswärtstätigkeit: Keine Werbungskosten bei Besuchsfahrten des Ehegatten
Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners sind auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen – zum Beispiel aufgrund einer Weisung oder Empfehlung des Arbeitgebers oder aus anderen dienstlichen Gründen – auf eine Heimfahrt verzichten muss. Das hat aktuell der Lohnsteuersenat des BFH entschieden.
Besucht ein Ehegatte seinen Partner am Arbeitsort, sind die Aufwendungen für die Besuchsfahrten auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Das hat leider jüngst der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs so entschieden.
Bereits 2011 hatte der BFH geklärt: Bleibt ein Steuerzahler aus privaten Gründen am Arbeitsort, sind die Aufwendungen des Ehepartners für einen Besuch keine Werbungskosten. Auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige die Kosten für die eigene Fahrt nach Hause absetzen könnte.
Die spannende Frage war: Wie sieht es aus, wenn ein Steuerpflichtiger nicht aus privaten Gründen am Arbeitsort bleibt, s...