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Körperschaftsteuer – Verlustvorträge bei vorweggenommener Erbfolge (FG)
Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge entfallen auch dann gemäß § 8c KStG, wenn Anteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergehen, so das FG Münster in seinem Newsletter 2/2016 zum Urteil vom - 9 K 3478/13 F.
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GmbH, an deren Stammkapital ursprünglich ein Vater zu 2/3 und sein Sohn zu 1/3 beteiligt waren. Im Jahr 2008 übertrug der Vater Anteile auf den Sohn, wodurch sich dessen Beteiligung auf 88,5 % erhöhte. Im Übertragungsvertrag wurde eine Anrechnung auf eine spätere Erbschaft ausdrücklich ausgeschlossen. Obwohl zum bei der Klägerin ein noch nicht verbrauchter körperschaftsteuerlicher Verlust bestand, stellte das Finanzamt unter Hinweis auf die Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG keinen verbleibenden Verlustabzug fest. Die Klägerin f...BStBl 2008 I S. 736