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Zeitpunkt der Gewinnrealisation bei Vergütungsvorschüssen eines bilanzierenden Insolvenzverwalters
Vergleich mit Abschlagszahlungen für Werkleistungen eines Architekten nach HOAI
Insbesondere [i]Zu BFH VIII R 25/11 s. Löbe, NWB 43/2014 S. 3216; dies., NWB 25/2015 S. 1814 zur Sicherung seiner Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § 9 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) die Möglichkeit, mit Zustimmung des Insolvenzgerichts einen Vorschuss auf seine Vergütung und Auslagen zu entnehmen (). Nach dem NWB CAAAE-79501 ist es nach Ansicht des Verordnungsgebers insbesondere Berufsanfängern nicht zumutbar, länger als ein halbes Jahr auf ihre Vergütung zu warten und dabei noch die Auslagen aus eigenen Mitteln aufzubringen. Sofern das Insolvenzverfahren [i]Ringwald, NWB 32/2015 S. 2352 länger als sechs Monate dauert oder besonders hohe Ausgaben erforderlich sind, soll entsprechend die Zustimmung erteilt werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob die Vergütungsvorschüsse nach § 9 InsVV bei bilanzierenden Insolvenzverwaltern zum Bilanzstichtag gewinnwirksam als Entgelt für bereits erbrachte Leistungen zu erfassen oder erfolgsneutral als erhaltene Anzahlung auf noch nicht vollständig erbrachte Leistungen zu passivieren sind. Darüber hinaus befasst sich ...BStBl 2014 II S. 968