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BVerfG 15.12.2015 2 BvL 1/12, IWB 4/2016 S. 122

BVerfG | Treaty Overrides sind nicht verfassungswidrig

Die Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz (Treaty Override) ist verfassungsrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber ist auch dann nicht am Erlass eines Gesetzes gehindert, wenn dessen Inhalt im Widerspruch zu völkerrechtlichen Verträgen steht. § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG ist verfassungsgemäß.

Hinweis:

Im Ausgangsverfahren wandten sich die Kläger, ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar, gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004. Der Ehemann erzielte in Deutschland und in der Türkei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ohne Nachweis der Besteuerung in der Türkei, behandelte das Finanzamt den [i]Gesetzgeber ist auch dann nicht am Erlass eines Gesetzes gehindert, wenn es im Widerspruch zu völkerrechtlichen Verträgen stehtgesamten Bruttolohn als in Deutschland steuerpflichtig (§ 50d Abs. 8 Satz 1 EStG). Diese Norm „überschreibe“ Art. 15 Abs. 1 DBA Türkei. Dies ist zulässig, so das Bundesverfassungsgericht. Völkerrechtlic...