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BFH  - VIII R 40/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a, EStG § 20 Abs 4 S 5, EStG § 10d Abs 4 S 4

Rechtsfrage

Sind Prämien für den Erwerb von Aktienoptionsscheinen bei Nichtausübung wertlos gewordener Optionen als Veräußerungsverlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a i.V.m. Abs. 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen, wenn ein durch das Basisgeschäft indizierter negativer Differenzausgleich durch Nichtausüben der (wertlosen) Forderung aus dem Termingeschäft vermieden wird?

Können die erstmals nach Bestandskraft des maßgeblichen Einkommensteuerbescheids beantragten Aufwendungen für verfallene Optionsscheine im Rahmen der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 20 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG berücksichtigt werden?

Bestandskraft; Bindung; Optionsprämie; Optionsschein; Termingeschäft; Veräußerungsverlust; Verlustfeststellung; Wertverlust

Fundstelle(n):
NAAAF-66987

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