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Lohn und Gehalt kompakt
Einkommensteuer | Unfallkosten mit Entfernungspauschale abgegolten (FG)
Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten können daher nicht zusätzlich geltend gemacht werden (; nicht rkr.).
Sachverhalt:
Die Klägerin ist Angestellte und hatte im Jahr 2014 auf der Fahrt zur Arbeit mit ihrem Kraftfahrzeug einen Unfall. Danach klagte sie über Schmerzen im Kopf- und Nackenbereich, das Fahrzeug musste für ca. 7.000 € repariert werden. Die Reparaturkosten und die entstandenen Behandlungskosten wurden nur zum Teil von dritter Seite erstattet. Die selbst getragenen Kosten machte die Klägerin mit ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte die Reparaturkosten für das Fahrzeug als Werbungskosten an, nicht hingegen die Krankheitskosten. Diese seien allenfalls als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig. Die Berücksichtigung scheide hier allerdings aus, weil der Betrag die nach dem Gesetz zumutbare Eigenbelastung n...