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StuB 4/2016 S. 157

Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung bei Differenzen zwischen angeordnetem Prüfungszeitraum und abweichendem Wirtschaftsjahr

(1) Mit einem vollumfänglich gegen eine Prüfungsanordnung gerichteten Einspruch werden gem. nrkr. NWB EAAAF-08974 (BFH-Az.: I B 94/15) sämtliche in der Prüfungsanordnung zusammengefassten Verwaltungsanweisungen auch dann angefochten, wenn nur Einwendungen gegen den Prüfungsort vorgebracht werden. (2) Eine Prüfungsanordnung ist nicht deswegen unbestimmt, weil der angeordnete Prüfungszeitraum von dem Wirtschaftsjahr des Adressaten der Prüfungsanordnung abweicht (Bezug: § 5 Abs. 2 BpO; § 193 AO).