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Einkommensteuer | Kindergeld, Kinderfreibeträge: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil der einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das – von den Eltern und dem Kind – bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann (entgegen NWB ZAAAD-98404, BStBl 2011 I S. 1243; Bezug: § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 4 Satz 2, Satz 3, § 62 Abs. 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 2 EStG).
Nach § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. mit § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in ab dem Veranlagungszeitraum 2012 gültigen Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl 2013 I S. 1809, BStBl 2013 I S. 802) wird ein volljährigen Kind hinsichtlich Kindergeld und ggf. Kindfreibeträgen nach Abschluss einer „erstmaligen Berufsausbildung“ oder eines Erststudiums in den Fällen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG nur noch berü...