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BFH 17.12.2015 XI B 84/15, StuB 4/2016 S. 163

Umsatzsteuer | Aussetzung der Vollziehung von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gem. § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden (Bezug: § 27 Abs. 9 UStG).

Praxishinweise

(1) Mit Urteil vom - V R 37/10 NWB PAAAE-50006 (BStBl 2014 II S. 128 = Kurzinfo StuB 2014 S. 78 NWB SAAAE-52695) hat der BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass ein Bauträger keine Bauleistungen erbringt und damit kein Steuerschuldner als Leistungsempfänger von Bauleistungen i. S. des § 13b UStG sein kann. Auf die nachhaltige Erbringung von Bauleistungen durch den Leistungsempfänger komme es dagegen nicht an. Mit dem Kroatien-Anpassungsgesetz hat der Gesetzgeber deswegen § 13b UStG i. S. der Finanzverwaltung neugefasst. Der Auftraggeber schuldet seitdem wieder selbst dann die Umsatzsteuer für eine Bau- oder Gebäudereinigungsleistung, wenn er selbst nachhaltig Bau- bzw. Gebäud...