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Grunderwerbsteuer | Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG durch Abschluss von Treuhandverträgen
Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i. S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandvereinbarungen im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum dazu führen, dass den Treugebern mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft als neuen Gesellschaftern zuzurechnen sind (Bezug: des § 1 Abs. 2a GrEStG a. F.; § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO).
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Ge...