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StuB 4/2016 S. 157

Pensionsrückstellung: Überversorgung bei Reduzierung des Gehalts

(1) Bei der Prüfung einer möglichen Überversorgung ist gem. nrkr. NWB SAAAF-41666 (BFH-Az.: I R 91/15, EFG 2016 S. 111) auf das tatsächliche Arbeitsentgelt im jeweiligen Wirtschaftsjahr abzustellen. (2) Wird das Arbeitsentgelt innerhalb des Wirtschaftsjahres verändert bzw. reduziert, bleibt das in diesem Wirtschaftsjahr bezogene Jahresgehalt maßgebend. (3) Es ist nicht auf die Summe des hochgerechneten (herabgesetzten) Gehalts abzustellen (Bezug: § 6a Abs. 3 EStG).