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Übertragungsmöglichkeiten einer Rücklage nach § 6b EStG bei mehrstöckigen Personengesellschaften
Rücklage nach § 6b EStG im Gesamthandsvermögen
Wird ein Unternehmen umstrukturiert, indem beispielsweise einzelne Betriebsstätten verlegt werden, kommt es oftmals zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Insbesondere bei der Veräußerung von Immobilien werden dabei häufig erhebliche stille Reserven aufgedeckt. Vielfach wird die hieraus resultierende Steuerbelastung jedoch durch die Bildung steuerfreier Rücklagen nach § 6b EStG vermieden. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Möglichkeiten der Übertragung einer im Gesamthandsvermögen gebildeten Rücklage nach § 6b EStG bestehen und welche Übertragungen noch nicht sicher möglich sind.
Detmering/Tetzlaff, Rücklagen: Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG) und Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR), Grundlagen NWB RAAAE-54165
Kann eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auch auf Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens einer anderen Personengesellschaft, an der der Mitunternehmer der übertragenden Personengesellschaft nur mittelbar beteiligt ist, übertragen werden?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
In welchem Betrieb ist das Wahlrecht zur Übertragung der Rücklage nach § 6b EStG auszuüben?
I. Einführung
[i]Bahlburg, Wahlrechte in der Ergänzungsbilanz eines neuen Mitunternehmers, StuB 12/2015 S. 455 NWB UAAAE-93002 Tiede, Überraschendes vom BFH zur Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften, StuB 23/2013 S. 883 NWB JAAAE-50504 Anlässlich der Veräußerung eines Wirt...