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Abfindungen an im Ausland tätige Arbeitnehmer
Die steuerliche Behandlung in Abhängigkeit von ihrem Abkommenscharakter
Im Zuge der Internationalisierung ist eine Tätigkeit im Ausland nicht nur für Arbeitnehmer in Führungspositionen interessant. Zunehmend bringen Arbeitnehmer ihr Fachwissen in ausländische Niederlassungen ein bzw. erweitern ihren Kompetenzbereich durch einen Auslandsaufenthalt. Auch der Arbeitgeber hat in der heutigen Zeit ein Interesse an der fachlichen und persönlichen Weiterbildung seines Arbeitnehmers und fördert und fordert die Bereitschaft zur Mobilität. Die Schwierigkeit der Zuordnung des Besteuerungsrechts soll anhand eines aktuellen Falls aus der Praxis verdeutlicht werden. Ziel dieses Beitrags ist es gleichfalls, Lösungswege zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung aufzuzeigen.
Ritzkat, Unselbständige Arbeit (DBA) – Art. 15 OECD-MA, infoCenter NWB BAAAC-47096
Was gilt für den Arbeitslohn der im Ausland tätigen Arbeitnehmer grundsätzlich?
Wie verhält es sich für den Fall einer Sonderzahlung?
Warum ist der Charakter einer Sonderzahlung entscheidend für die Besteuerung?
I. Problemstellung
[i]Anger/Wagemann, Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen, IWB 2/2015 S. 49 NWB AAAAE-83105 Schubert/Yakhloufi, Steuerrechtliche Aspekte des internationalen Mitarbeitereinsatzes, IWB 4/2015 S. 127 NWB IAAAE-84819 Hilbert, Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach DBA, KSR 1/2015 S. 11 NWB QAAAE-81883 Der während der Tätigkeit im Ausland erzielte Arbeitslohn unterliegt regelmäßig als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit ...