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Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen unverändert
Der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB wird jährlich zum 1. 1. und 1. 7. durch die EZB festgesetzt. Er beträgt unverändert -0,83 %. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie Verbrauchern 4,17 % (-0,83 % + 5 %) und Unternehmen 8,17 % (-0,83 % + 9 %) als Verzugszinsen in Rechnung stellen dürfen.
Alle Änderungen zu Förderprogrammen und Zinsen auf einen Blick unter „Zinsen: Aktuelle Konditionen im Überblick“ NWB QAAAE-86954.