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LSG Rheinland-Pfalz 03.12.2015 L 5 KR 84/15, NWB 8/2016 S. 543

Sozialversicherungsrecht | Krankenversicherungsbeiträge auf Kapitalabfindungen und Sofortrenten

Unterliegen Kapitalleistungen aus einer Lebensversicherung auch der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der kapitalisierte Betrag, ohne dass es zu einer Auszahlung an den Versicherungsnehmer gekommen ist, unmittelbar in eine Sofortrentenversicherung einbezahlt worden ist? Das LSG Rheinland-Pfalz entschied diese Frage zugunsten der beklagten Krankenkasse. Zu befinden war über die Berufungsklage eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Mitglieds. Dieses hatte im März 2013 aus einer Direktversicherung eine Ablaufleistung von rd. 116.000 € zu beanspruchen. Die Auszahlung dieses Betrags an den Kläger erfolgte nicht; stattdessen investierte dieser den weitaus überwiegenden Teil dieser Summe (ca. 113.000 €) in eine zum begi... /